Karriere

Werden Besuche bei einem Dermatologen von der Krankenkasse übernommen?

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Hautarztbesuche, die medizinisch notwendig sind, werden im Allgemeinen von den Krankenkassen übernommen. Dazu gehören Besuche aus nicht verarbeitenden Gründen wie

Fortschreitende oder schwere Akne – Allergisches Ekzem – Maserninfektion und Hautausschlag – Harte Narben, die dazu neigen, sich plötzlicher als der Rest der Haut zu heben und sich zu vergrößern – Fortschreitende Verfärbungen durch Portwein – Anzeichen von großen und tiefroten Rötungen

Die Entfernung von Tätowierungen, Botox-Injektionen, Mikrodermabrasion (die eine intakte glatte Hautschicht mit “glatter” Haut zum Vorschein bringt) und chemische Peelings fallen in die Kategorie der selektiven oder unnötigen Leistungen und sind Leistungen, die sich in der Regel von selbst bezahlen.

Bei diesen Unterscheidungen zwischen gedeckten und elektiven Verfahren handelt es sich um Richtlinien, die auf der gängigen Praxis beruhen, aber die verschiedenen Versicherungsgesellschaften bieten unterschiedliche Programme und Policen mit unterschiedlichen Leistungen und Deckungsgraden an. Die meisten Dermatologen wissen, welche Gesundheitsprogramme verschiedene Leistungen abdecken.

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